Sieben Jahre nach Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft wurde das ZfL im Mai 2024 erneut evaluiert. Nach Abschluss des Verfahrens hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft nun die Fortführung der gemeinsamen Förderung durch Bund und Länder empfohlen. Die Antragstellung für einen Sondertatbestand, dessen Mittel im Bewilligungsfalle dem Aufbau eines vierten Programmbereichs »Gegenwart und Zukunft textwissenschaftlicher Verfahren« zugute kommen sollen, wird nachdrücklich befürwortet.
Die gesamte Stellungnahme gibt es hier.